Auf dem Landesparteitag wurde unser Anliegen zur konsequenten Sprachförderung gemeinsam mit einem ähnlichen Antrag aus der KDV Friedrichshain-Kreuzberg angenommen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist damit aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Es soll sichergestellt werden, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen. Wird ein Sprachförderbedarf festgestellt müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann. Dazu müssen Senat und Bezirke genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen und entsprechend geschulte Fachkräfte einsetzen.
Jedes Kind muss die Chance haben, ohne große Sprachdefizite in die Grundschule zu kommen. Daher werden wir die Umsetzung des Gesetzes zur Sprachförderung weiterhin beobachten und darüber informieren.